Teilnahmebedingungen

Haftungsausschluss/Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden (z.Bsp. beschädigte Teile der Rennstrecke und Sicherheitseinrichtungen, Mittel zur Ölbeseitigung und Brandbekämpfung), soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer/innen erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.

Anmeldung, Nennung

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr). Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie) bzw. das Online-Anmeldeformular des Veranstalters zu verwenden. Anmeldungen über soziale Netzwerke; Telefon u.ä. werden nicht akzeptiert. Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt. Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend.

Versicherung

Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung (in der Nenngebühr bereits enthalten) verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt nicht ein für Schäden, die aus der unerlaubten Überlassung des Fahrzeuges an nicht angemeldete Personen resultieren. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.

Leistungen der zusätzlichen Unfallversicherung:

Invaliditätsgrundsumme: 70.000 EUR
Leistung bei Vollinvalidität: 350.000 EUR (300%)
Todesfallleistung: 20.000 EUR

Hinweise:

Die Invalidität muss

  • innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
  • innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.

Werden die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen o. g. Fristen nicht eingehalten, so entfällt der Leistungsanspruch, ohne dass es auf das Verschulden des Versicherten ankommt. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.

Entgelt für die Tagesunfallversicherung: 18,50 EUR pro Tag

Nennungsschluss

Der Nennungsschluss liegt 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag der jeweiligen Veranstaltung. Bei späterer Anmeldung erhöht sich der Teilnahmepreis.

Nenngeldrückerstattung – Stornierungsbedingungen

  1. im Falle der Veranstaltungsdurchführung

Veranstaltungsbeginn ist die Öffnung der Anmeldung am Vortag des ersten Fahrens auf der Strecke

Ohne Veranstaltungsrücktrittsservice

  • Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 25 Euro zurückerstattet
  • Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 50 Euro zurückerstattet
  • Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Nenngebühr wird zu 50% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet
  • Stornierung bis zum Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen zur Veranstaltung

Nenngebühr wird zu 100% fällig bzw. verfällt

Mit Veranstaltungsrücktrittsservice (Kosten: 16 € pro Veranstaltungstag)

  • Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • kostenlos, Geld wird in voller Höhe zurückerstattet
  • Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 25 Euro zurückerstattet
  • Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Nenngebühr wird zu 100% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet
  • Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Nenngebühr wird zu 75% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet
  • Stornierung bis zum Veranstaltungsbeginn
  • Nenngebühr wird zu 50% in Form eines Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet

Stornierungen werden nur per E-Mail auf info@maxx-moto.de akzeptiert!

Für die Benennung von Ersatzfahrern wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR erhoben. Voraussetzung zur Übernahme des Platzes ist, dass der Ersatzfahrer in die gleiche Gruppe passt.

  1. im Falle der Absage der Veranstaltung wegen behördlicher Auflagen
  • Nenngebühr wird zu 100% (abzüglich eventuell entstandener Kosten durch Zahlungsgebühren (PayPal, Kreditkarte) in Form eines Gutscheines erstattet.

Allgemeine Bedingungen und Vorschriften

  • Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen! Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer-/innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
  • Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.
  • Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen.
  • Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.

Transponder

Alle Teilnehmer werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Bei Pokal- und Meisterschaftsveranstaltungen mit Rennbetrieb werden die Zeiten aller Teilnehmer veröffentlicht. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Die Übergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 618 EUR brutto). Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, werden 10 EUR pro Tag bis zum Tag der Rückgabe vom Veranstalter in Rechnung gestellt.

Technische Bestimmungen

  • Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
  • Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.
  • Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten (z. B. 98 dB Lausitzring, 95 dB Hockenheim). Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
  • Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtige Bremsanlage oder nicht zulässigem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.

Bekleidung

Alle Teilnehmer des Rennens und des freien Fahrtrainings sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe).

Startnummern

Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Startnummernwünsche werden berücksichtigt (auf Nennung eintragen!). Die Startnummern müssen an der Front sowie der linken und rechten Seite des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden.

Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen deutlich lesbar am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls kann das Befahren der Strecke verweigert werden.

Rechte

Der Veranstalter, Sub-Veranstalter, Sponsoren und Partner des Veranstalters haben das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von EUR 500 Standmiete je Veranstaltungstag.

Durchführung, Ablauf

Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls eine Disqualifikation. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.

Sicherheitsauflagen

Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxen/-gasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.

Anweisung

Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.

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